
So finanzieren Sie Pflege
Ein Überblick über Zuschüsse, Leistungen & Hilfen.
So finanzieren Sie Pflege
Ein Überblick über Zuschüsse, Leistungen & Hilfen.
Finanzierung der Pflege
Pflege kostet Geld – das weiß jeder, der sich selbst oder um Angehörige kümmert. Umso wichtiger ist es, die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten zu kennen. In Deutschland unterstützt die Pflegeversicherung Pflegebedürftige und ihre Familien mit unterschiedlichen Leistungen – je nach Bedarf und Pflegegrad. Auf dieser Seite finden Sie eine kompakte und verständliche Übersicht über die wichtigsten Leistungen.
Pflegegeld (Geldleistung nach § 37 SGB XI)
Wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige, Freunde oder Bekannte organisiert wird, zahlt die Pflegekasse ein monatliches Pflegegeld. Es wird direkt an die pflegebedürftige Person gezahlt und soll dabei helfen, die Pflege selbst zu organisieren.
| Pflegegrad | Pflegegeld (Geldleistung nach § 37 SGB XI) |
|---|---|
| 1 | – |
| 2 | 347 € |
| 3 | 599 € |
| 4 | 800 € |
| 5 | 990 € |
| Pflegegrad | Pflegegeld (nach § 37 SGB XI) |
|---|---|
| 1 | – |
| 2 | 347 € |
| 3 | 599 € |
| 4 | 800 € |
| 5 | 990 € |
Wichtig: Bei Pflegegrad 2 und 3 ist alle 6 Monate, bei Pflegegrad 4 und 5 alle 3 Monate eine Pflegeberatung durch einen zugelassenen Pflegedienst vorgeschrieben. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten – der Pflegedienst rechnet direkt mit ihr ab. Bei Pflegegrad 1 ist die Beratung freiwillig, aber empfehlenswert.
Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI)
Wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst beauftragen, rechnet dieser die erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab – bis zur jeweiligen Sachleistungsgrenze:
| Pflegegrad | Max. Sachleistung/Monat |
|---|---|
| 1 | kein Anspruch / jedoch Entlastungsbetrag über 131 € |
| 2 | 796 € |
| 3 | 1.497 € |
| 4 | 1.859 € |
| 5 | 2.299 € |
| Pflegegrad | Max. Sachleistung |
|---|---|
| 1 | kein Anspruch/ Entlasungsbetrag: 131 € / mon |
| 2 | 796 € / mon |
| 3 | 1.497 € / mon |
| 4 | 1.859 € / mon |
| 5 | 2.299 € / mon |
Gut zu wissen: Reichen die Leistungen des Pflegedienstes über diese Grenze hinaus, zahlen Sie den Differenzbetrag aus eigener Tasche. Wenn Sie sich diesen Eigenanteil nicht leisten können, ist eine Unterstützung durch das Sozialamt möglich.
Tipp: Bis zu 40 % der Pflegesachleistungen können für sogenannte Entlastungs- oder Alltagsangebote umgewidmet werden – z. B. für Haushaltshilfen oder Alltagsbegleiter. Dafür ist kein separater Antrag nötig.
Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI)
Wenn Sie Pflegegeld und Sachleistungen gleichzeitig nutzen, spricht man von einer Kombinationsleistung. Dabei wird das Pflegegeld anteilig gezahlt – abhängig davon, wie viel des Sachleistungsbudgets verbraucht wurde.
Beispiel: Wird bei Pflegegrad 2 ein Pflegedienst für 532,70 € eingesetzt (70 % des Budgets), reduziert sich das Pflegegeld auf 30 % = 104,10 €. Die Pflegekasse rechnet automatisch ab.
Diese Kombination ist besonders dann sinnvoll, wenn die Pflege überwiegend durch Angehörige, aber teilweise durch einen Dienst erfolgt.
Betreuungs- und Entlastungsleistungen
(§ 45b SGB XI)
Unabhängig vom Pflegegeld oder Sachleistungen steht jeder pflegebedürftigen Person ab Pflegegrad 1 ein monatlicher Entlastungsbetrag von 131 € zur Verfügung.
Dieser kann eingesetzt werden für:
Haushaltshilfen
- Unterstützung im Alltag
- Entlastung pflegender Angehöriger
- Kurzzeitpflege, teilstationäre Pflege
Hinweis: Bei Pflegegrad 2–5 dürfen die Leistungen nicht für körperbezogene Pflege verwendet werden.
Wohnraumanpassung & Pflegehilfsmittel
(§ 40 SGB XI)
Die Pflegekasse kann finanzielle Zuschüsse leisten, wenn bauliche Veränderungen notwendig sind, um die häusliche Pflege zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Wohnraumanpassung:
- Zuschuss bis zu 4.180 € pro Maßnahme
- z. B. Einbau einer bodengleichen Dusche, Treppenlift, Türverbreiterungen
- Prüfung durch den Medizinischen Dienst erfolgt vorab
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch:
- 42 € pro Monat für z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel
Technische Hilfsmittel:
- Pflegebett, Hausnotruf u. a.
- Kostenübernahme oder kostenfreie Leihgabe durch die Pflegekasse
Häusliche Krankenpflege (§ 37 SGB V)
Wenn eine medizinische Versorgung zu Hause notwendig ist (z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt), kann ein Arzt die sogenannte häusliche Krankenpflege verordnen.
Leistungen können sein:
- Medikamentengabe
- Wundversorgung
- Körperpflege in bestimmten Fällen
Wichtig: Diese Leistung ist nicht an einen Pflegegrad gebunden, sondern an den medizinischen Bedarf. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse – eine vorherige Klärung mit der Kasse ist jedoch zu empfehlen.
Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII)
Wenn das Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person – oder auch ihrer Angehörigen – nicht ausreichen, können ergänzende Sozialhilfeleistungen beantragt werden.
- Antrag direkt beim Sozialamt
- Berücksichtigung von Einkommen & Vermögen
- Hausbesuch zur Bedarfsermittlung
- Übernahme von Kosten, die über die Leistungen der Pflegeversicherung hinausgehen
Wir unterstützen Sie gerne beim Antrag und im Kontakt mit den Behörden.
Pflege nach Arbeitsunfall (SGB VII)
Wer durch einen Arbeitsunfall, einen Wegeunfall oder eine Berufskrankheit pflegebedürftig wird, erhält Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
- Pflegegeld je nach Pflegebedarf und Schädigungsgrad
- Ansprechpartner ist die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV – § 37b SGB V)
Menschen mit schwersten Erkrankungen und begrenzter Lebenserwartung haben Anspruch auf die SAPV. Ziel ist es, die Lebensqualität zu verbessern und eine Betreuung in der vertrauten Umgebung zu ermöglichen.
- Verordnung durch den behandelnden Arzt
- Leistungen durch spezialisierte Palliativ-Teams
- Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Wir unterstützen Sie gerne beim Antrag und im Kontakt mit den Behörden.
Überblick über die Leistungen der Pflegekasse
Damit Sie immer alles im Blick behalten, haben wir für Sie die Leistungen der Pflegekasse übersichtlich zusammengefasst. Bei Fragen, sprechen Sie uns gerne direkt an.
Wir beraten Sie gerne
Pflegeleistungen sind komplex – aber Sie sind nicht allein. Wir helfen Ihnen gerne kostenlos und persönlich weiter, sei es bei Fragen zur Finanzierung, zu Anträgen oder zur praktischen Umsetzung.
kontakt[at]mobila-pflege.de



