
So erhalten Sie Pflegeleistungen
Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, ist die Einstufung in einen Pflegegrad erforderlich. Erst mit einem anerkannten Pflegegrad übernimmt Ihre Pflegekasse die Kosten für bestimmte Pflege- und Betreuungsleistungen.
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die infolge einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung voraussichtlich für mindestens sechs Monate in erheblichem Maße auf Hilfe angewiesen sind. Auch ohne Pflegegrad ist Pflege möglich – allerdings müssen die Leistungen dann privat bezahlt werden. Daher ist der Antrag auf einen Pflegegrad der wichtigste erste Schritt.
Antrag auf Pflegegrad stellen
Der Antrag kann formlos bei Ihrer Pflegekasse eingereicht werden – per Telefon, E-Mail oder Brief. Alternativ können Sie auch ein offizielles Formular nutzen. Nach Antragseingang beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) mit der Prüfung Ihrer Pflegebedürftigkeit.
Gut zu wissen: Die Leistungen werden rückwirkend ab Antragseingang gewährt – auch bei einem formlosen Antrag.
Wir unterstützen Sie kostenfrei bei der Antragstellung und der Vorbereitung auf die Begutachtung.
Die fünf Pflegegrade im Überblick
Hier sehen Sie, wie die Pflegegrade unterteilt sind und welche Leistungen möglich sind:
Widerspruch bei Ablehnung oder falscher Einstufung
Wenn Sie mit dem Bescheid der Pflegekasse nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Wir unterstützen Sie dabei – schnell, sachlich und kostenfrei.



